Mit dem Funksystem der Zukunft und intelligenten Lösungen für die UVI den Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft begegnen.
Seit dem 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU sind dazu verpflichtet, deren Vorgaben bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen. Trotz Fristablauf steht die Umsetzung in Deutschland, im Rahmen der Heizkostenverordnung, derzeit noch aus. Es wird aber erwartet, dass die Politik die EED spätestens Anfang 2021 in deutsches Recht umgesetzt haben wird.
Ziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale auszunutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Aus diesem Grund rückt die EED u. a. das Thema „Abrechnung von Energie und Wasser“ in den Fokus. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus wichtige Änderungen. weiterlesen
Mit der novellierten EED rückt die EU die Energieeffizienz von Gebäuden weiter in den Fokus und schafft bereits heute Handlungsimpulse für die Immobilienwirtschaft. Gleichzeitig wird die Verbrauchstransparenz für Bewohner gestärkt.
Mit der Umsetzung der EED in nationales Recht dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Bereits installierte Mess- und Erfassungstechnik, die eine Fernauslesung nicht unterstützt, muss bis spätestens 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die Verpflichtung zu fernauslesbarer Messtechnologie ist die Voraussetzung für mehr Verbrauchstransparenz und dient zudem als Basis für eine weitere gesetzliche Vorgabe: Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Die EED verlangt Wohnungsnutzern in Liegenschaften mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten unterjährig Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Sobald die EED in deutsches Recht umgesetzt ist, wird dies zur Pflicht für Vermieter. Zunächst mindestens zweimal jährlich. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Bewohner in fernauslesbaren Liegenschaften sogar monatlich mit aktuellen Informationen über ihren Wärme- und Trinkwasserverbrauch versorgt werden. weiterlesen
Besonders der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die
Wohnungswirtschaft und
schafft Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen
Erfassungsgeräte.
Wärme- und Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden, bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht. Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter, die heute noch Mess- und Erfassungstechnik installieren, die keine Fernauslesung ermöglicht, müssen, bedingt durch den verpflichtenden Einsatz von Erfassungstechnik mit Fernauslesung zum 1. Januar 2027, spätestens bis Ende 2026 wieder aktiv werden und ihre Heizkostenverteiler nachrüsten oder austauschen. Die Lebensdauer von zehn Jahren wird somit unterschritten, was einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet.
Aus diesem Grund empfehlen wir bereits heute ausschließlich den Einsatz von fernauslesbaren Mess- und Erfassungsgeräten.
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Mit unserer kaloBLUE-Funktechnologie bieten wir Ihnen ein ausgereiftes Funksystem, mit dem Sie bereits heute alle Vorgaben der EED erfüllen und für zukünftige Anforderungen bestens vorbereitet sind.
Unsere vernetzte Messinfrastruktur, basierend auf modernster AMR-Funktechnologie (Automatic Meter
Reading),
ermöglicht die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von Messdaten, ohne dass die
Liegenschaft
oder die Räumlichkeiten des Wohnungsnutzers betreten werden müssen. Alle Geräte nutzen das
Wireless-M-Bus
Protokoll im offenen OMS-Standard (OMS = Open Metering System) – damit sind maximale Transparenz und
Interoperabilität sichergestellt.
Die Funkauslesung hilft nicht nur die künftigen gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen, sie sorgt schon jetzt für einen deutlichen Komfortzuwachs bei Wohnungsnutzern. Denn diese müssen nicht länger vor Ort sein, damit eine Verbrauchsablesung erfolgen kann.
Aber auch für Immobilienunternehmen und -verwalter ergeben sich unmittelbare Vorteile: Durch die neue Technik wird eine noch schnellere und zuverlässigere Heizkostenabrechnung möglich. Denn die Ablesedaten
werden vollautomatisch und sicher per Mobilfunk- und Breitbandtechnologie in das KALO-System eingespielt – Übertragungsfehler können dadurch effektiv vermieden werden. Der Datenverkehr erfolgt stets unter Einhaltung
höchster Datenschutzstandards.
Im Zusammenspiel mit dem bewährten KALO-Plausibilisierungsprozess wird somit eine weitere Steigerung der Datenqualität erzielt und in Kombination mit unseren digitalen Abrechnungslösungen die Aufwände in der Liegenschaftsverwaltung reduziert.
Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Immobilienwirtschaft. Bereits heute erfüllt die Technologie alle Anforderungen der EED und garantiert Ihnen somit Investitionssicherheit. Sofern Sie sich für die Miete der Mess- und Erfassungstechnologie entscheiden, sind die anfallenden Kosten zudem in der Heizkostenabrechnung umlagefähig.
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Der neue KB SMOKE 5.5 R bietet mit seiner innovativen Funktechnologie und regelmäßigem Funktionsselbsttest analog DIN 14676 einen optimalen Komfort und größtmögliche Sicherheit für die Wohnungsnutzer, sowie höchste Effizienz für Ihr Liegenschaftsmanagement. Ersparen Sie Ihren Nutzern und Mietern zukünftig den jährlichen Prüftermin vor Ort in der Wohnung. Der regelmäßige Funktionstest prüft verschiedenste Parameter und übermittelt die Ergebnisse per Funk direkt an KALO.
ProduktdatenblattUnsere Funk-Wasserzähler bieten Ihnen eine flexible und sichere Verbrauchsdatenerfassung mit modernster AMR-Fernauslesetechnik (AMR = Automatic Meter Reading). Neben den Verschraubungswasserzählern mit integriertem Funkmodul steht Ihnen eine breite Auswahl an Messkapselvarianten für die gängigsten Schnittstellen aller großen Hersteller zur Verfügung. Das macht sie zu Allrounder für nahezu jede Einbausituation.
Produktdatenblatt Wasserzähler mit integriertem Funkmodul Produktdatenblatt Funk-AufsatzmodulMittels Funkaufsatzmodul können alle gängigen Wärmezähler zur Messung und Erfassung des
Energieverbrauchs von verschiedenen Heizungs-, Kälte-, Solar- und
Warmwasser-
aufbereitungsanlagen in das kaloBLUE Funksystem integriert werden. Das
Aufsatzmodul übernimmt die Daten von den Wärmezählern und Rechenwerken und übermittelt
diese an ein Auslesesystem. Zur Parametrierung ist das Aufsatzmodul mit einer optischen
Schnittstelle ausgestattet.
Unsere Funk-Heizkostenverteiler zeichnen sich durch Innovation und Leistungsstärke aus. Die Geräte verfügen nicht nur über eine optimale Funkleistung, sie nutzen außerdem den offenen OMS-Standard (OMS = Open Metering System) – eine hersteller- und spartenübergreifende Kommunikationsarchitektur für intelligente Zähler, die Interoperabilität und Zukunftssicherheit garantiert.
ProduktdatenblattDie kaloBLUE Netzwerkknoten bilden den Kern unserer Systemlösung zur Fernauslesung von Verbrauchsdaten. Sie empfangen und verarbeiten die Daten der Verbrauchsmessgeräte innerhalb des eingesetzten AMR-Systems (AMR = Automatic Meter Reading) in der Liegenschaft. Innerhalb des Funknetzwerks tauschen die Netzwerkknoten alle erfassten Daten untereinander aus. Jeder Netzwerkknoten speichert die aktuellen Verbrauchswerte, Monatsendwerte und Stichtagswerte aller Messgeräte im Netzwerk – somit können keine Daten verloren gehen.
ProduktdatenblattDas kaloBLUE Gateway kann die Verbrauchsdaten von bis zu 2.500 Messgeräten über die verbauten Netzwerkknoten empfangen und an KALO übermitteln. Alle Daten werden sicher verschlüsselt per Mobilfunk zwischen dem AMR-Netzwerk (AMR = Automatic Meter Reading) und den KALO-Servern übertragen. Es gibt bei der Datenübertragung keinerlei Bezugspunkte zwischen Wohnungseinheit und Gerät. Daher können diese Daten nur von KALO zugeordnet werden. Personenbezogene Daten der Verbraucher werden zu keinem Zeitpunkt übermittelt – damit ist der Datenschutz für die Endverbraucher sichergestellt.
Mit dem CLS Adapter kann die Verbrauchserfassungstechnik ganz einfach an die sichere Infrastruktur des intelligenten Messsystems anbinden. Die erfassten Daten werden vom CLS Adapter empfangen, gespeichert und an das Smart Meter Gateway weitergeleitet. Der Einsatz eines CLS Adapters und Smart Meter Gateway ist für den Einsatz in Neu- sowie Bestandsanlagen möglich.
Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ wurde der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) beschlossen. Zentraler Baustein für die Kommunikation des iMSys ist das Smart Meter Gateway (SMGW). Als digitale Kundenschnittstelle für Anwendungen, Dienste und netzdienliche Maßnahmen ist das SMGW die sichere Kommunikationszentrale des iMSys und die Schlüsselkomponente in der Digitalisierung der Energiewende. Mittels CLS-Technik kann die Submetering-Infrastruktur, z. B. via Powerline oder LoRa an das SMGW angebunden werden, und zur Übermittlung der Verbrauchswerte genutzt werden. Mit seinem strategischen Partner PPC, dem Hersteller des ersten vom BSI zertifizierten SMGW, wendet KALO diese Lösung bereits erfolgreich in der Praxis an.
Das kaloBLUE Gateway empfängt die Verbrauchsdaten von bis zu 2.500 funkenden Geräten über die verbauten Netzwerkknoten und übermittelt diese an KALO.
Das kaloBLUE Smart-Meter-Gateway (SMGW) kann neben den Submetering-Daten aus dem Netzwerkknoten auch Stromverbräuche intelligenter Messsysteme hochsicher übermitteln und damit Smart- und Submetering zusammenführen. So werden Doppelstrukturen vermieden und die Infrastruktur effizienter.
Mit der modernen kaloBLUE-Funkinfrastruktur liefern wir der Wohnungswirtschaft schon heute die Technologie für die Anforderungen von morgen. Die Fernübertragung von Messwerten ist die Voraussetzung zur Einhaltung der EED. Darüber hinaus sichert der verwendete OMS-Standard Entscheidungsfreiheit für die Zukunft.
Auch eine Verknüpfung von Smart- und Submetering ist optional möglich: die KALO-Funkinfrastruktur lässt sich via CLS-Technik jederzeit über das Smart-Meter-Gateway für eine gebündelte Außenkommunikation anbinden.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ermöglicht es den Bewohnern, auf Basis der fernausgelesenen Verbrauchsdaten ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen und ihr Verbrauchsverhalten ressourcenschonend anzupassen. In Summe kann so ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Als Eigentümer und Verwalter von Immobilien gehört es künftig zu Ihrer Pflicht, den Bewohnern fortlaufend Informationen zu ihrem aktuellen Verbrauch zukommen zu lassen. Mit unseren intelligenten Lösungen unterstützen wir Sie umfassend, die Anforderungen der EED und UVI schnell, einfach und zuverlässig zu erfüllen.
Ihren Bewohnern steht unsere innovative App „KALO Home“ zur Verfügung, mit der sie ihren eigenen Verbrauch von Wasser und Wärme bequem und nachvollziehbar überprüfen können.
KALO Home
Die UVI steht für Ihre Bewohner grafisch aufbereitet im Bewohnerportal bereit.
Bewohnerportal
Wir stellen Ihnen aufbereitete Daten für Lösungen unserer Kooperationspartner (z. B. Aareon) für Ihr ERP-System oder Ihr eigenes Portal zur Verfügung.
digitale Schnittstelle
In Ihren Liegenschaften muss fernauslesbare Messtechnik der KALO verbaut sein. Die Nutzerdaten müssen unterjährig über das KALO-Kundenportal aktualisiert werden. Sie benötigen mit uns einen gültigen Vertrag über die Erstellung der Heizkostenabrechnung (HKA-Vertrag) sowie für die Erstellung der UVI.
Den Bewohnern werden die Verbrauchswerte der aktuellen sowie der vorhergehenden Periode von Heizung sowie Kalt- und Warmwasser angezeigt. Dabei kann auch jedes Gerät einzeln zur Ansicht der aktuellen Verbrauchswerte angesteuert werden. Darüber hinaus wird den Bewohnern ein Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten einer vergleichbaren Wohneinheit (anonymisiert) ermöglicht. Weiterführende Informationen rund um das Verbrauchsverhalten und die Abrechnung von Wasser und Wärme sind ebenfalls abrufbar.
Für die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) bietet KALO bereits heute eine moderne und EED-konforme Lösung. Mit der App „KALO Home“ erhält der Bewohner ein komfortables und innovatives Visualisierungstool in die Hand.
Im Sinne der UVI funktioniert KALO Home für die Bewohner im intuitiven Erleben ähnlich wie eine Fitness-App: Der eigene Verbrauch von Wasser und Wärme wird übersichtlich dargestellt. Die Folgen der eigenen Verbrauchsanpassung lassen sich so regelmäßig beobachten. Passende Energiespartipps bieten hilfreiche Unterstützung, um den eigenen Verbrauch zu optimieren. So erkennen Bewohner die Auswirkungen ihres eigenen Verhaltens. Anonymisierte Benchmark-Daten anderer App-Nutzer helfen den Bewohnern zudem, die Höhe ihres aktuellen persönlichen Verbrauchs besser einzuschätzen.
Verbrauchsübersicht
Geräteübersicht
Verbrauchstipps
Mit uns machen Sie es Ihren Bewohnern ganz einfach! Diese müssen lediglich die App im, zum Betriebssystem passenden, Store herunterladen und bei Ihnen die Zugangsdaten beantragen, fertig. Die Zugangsdaten selbst werden automatisch vom Kundenportal generiert.
Als Kunde von KALO wird Ihnen nach Beauftragung der unterjährigen Verbrauchsinformation im Kundenportal ein neuer Bereich – UVI – bereitgestellt. Hier können Sie nun einfach die Nutzerdaten der Bewohner all Ihrer Liegenschaften um eine E-Mail-Adresse ergänzen und ganz automatisch versendet das System die individuellen Zugangsdaten an den entsprechenden Bewohner. Sollte dieser über keine E-Mail-Adresse verfügen, generiert das System alternativ einen Brief, den Sie versenden können. Die generierten Zugangsdaten sind für die „KALO Home“ App sowie für das Bewohnerportal identisch.
Hier erhalten Sie mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung beim
KALO-Kundenportal >>Welche Mess- und Erfassungstechnologie ist für die Fernauslesung geeignet?
Für die Fernauslesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie
Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der
es
ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Veraltete Mess- und Erfassungstechnik, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler nach dem
Verdunstungsprinzip, sind für die Fernauslesung nicht geeignet und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch moderne fernauslesbare Technologie ausgetauscht werden.
Können auch Rauchwarnmelder aus der Ferne überprüft werden?
Ja, Funk-Rauchwarnmelder des Typ C nach DIN 14676 können in das Netzwerk integriert werden, sodass eine Ferninspektion erfolgen kann. Bei den Funktionstests werden lediglich die folgenden Parameter übertragen:
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Verbrauchs- und Zählerdaten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:
Wie wird die Sicherheit der Datenübertragung gewährleistet?
Die Zuordnung der Werte zu einer konkreten Wohnung erfolgt erst in der Zentrale von KALO in
Hamburg. Wenn Unbefugte die Daten auf dem Übertragungsweg auslesen würden, ist ein Personenbezug
nicht möglich. Zudem ist die Übertragung vom Gateway bis in unser Rechenzentrum per AES 256
Verschlüsselungstechnik abgesichert.
Zusätzlich verhindern mehrere Passwortstufen in der Software, dass nicht autorisierte Personen
Zugriff auf die Daten erhalten. Aufgrund des speziellen Aufbaus des Datentelegrams kann ohne
Verarbeitung mit den Softwarebestandteilen keine Entschlüsselung der Daten erfolgen. Durch
fehlende Zuordnung der Geräte (ortsbezogene Daten wie z.B. Mietername, Wohnung o. ä.) kann
ebenfalls kein Rückschluss auf das Nutzerverhalten erfolgen. Diese technischen Eigenschaften
verhindern zuverlässig eine Zweckentfremdung der übertragenen Daten der Funksysteme.
Alle Daten werden mit großer Sorgfalt nach aktuellem Datenschutzrecht behandelt. Weitere
Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie
hier.
Besteht ein Gesundheitsrisiko aufgrund der Funkübertragungen?
Der Einsatz der 868 MHz Funkkomponenten im Sinne der
technischen
Störunempfindlichkeit ist als unbedenklich einzustufen.
Die eingesetzten Geräte entsprechen der einschlägigen Richtlinie 2014/53/EU Radio
Equipment
Directive (RED), umgesetzt in Deutschland durch das Funkanlagengesetz (FuAG) vom 27.
Juni 2017,
und wurden anhand der harmonisierten EN-Normen sowie zusätzlicher Prüfungen bei den
AMR-Knoten
geprüft.
Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt.
Aktuelle
Funktelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist
die
durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu 200-mal höher als bei dem
von der
Kalorimeta GmbH eingesetzten Funksystem. Die optimierte Sendeleistung und die minimale
Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der
Bundesimmissionsschutzverordnung weit unterschritten werden.